Immobilienrecht in der Algarve – Portugal
Fundierte Expertise im portugiesischen Immobilienrecht – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Vertragsabwicklung aus einer Hand.
Immobilienrecht in der Algarve – Portugal
Immobilienrecht in Portugal ist seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahre 1986 unser herausragendes Spezialgebiet. Durch unsere langjährige und fundierte Erfahrung können wir hochqualifizierte Rechtsberatung und Vertretung auf dem Gebiet des Immobilienrechts in der Algarve bieten. Unsere Mandanten durch optimale Betreuung zum bestmöglichem Ergebnis zu führen ist unser selbstverständliches Ziel.
Rechtsanwalt Waldemar Hühn ist innerhalb der Kanzlei mit Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung von deutsch- und englischsprachigen Mandanten tätig. Individuelle und professionelle Betreuung sowie sofortige Erreichbarkeit während der gesamten Durchführung des Mandats sind dabei oberste Maxime.
Erwerb und Verkauf einer Immobilie in Portugal unterscheidet sich erheblich von derartigen Rechtsgeschäften in Deutschland und bedarf daher sorgfältigster Vorbereitung sowie profunder Kenntnis des portugiesischen Immobilienrechts, um einen reibungslosen Ablauf sowie vorrausschauend strategisches Vorgehen, beispielsweise in Bezug auf das portugiesische Steuerrecht, gewährleisten zu können.
Vom Stadium der Vorbereitung über die gesamte Durchführung und Abwicklung des Immobiliengeschäfts betreuen wir Sie unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Fragen, deren optimale Lösung unser Ziel ist.
Die Besorgung der gesamten aktuellen Unterlagen der Immobilie bei den entsprechenden Ämtern, dem Grundbuchamt, dem Finanzamt sowie dem Bauamt der Gemeindeverwaltung, und deren sorgfältige Überprüfung hinsichtlich sämtlicher relevanter Fragen im tatsächlichen und rechtlichen Bereich, stets unter der besonderen Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ideellen Interessen und Wünsche unserer Mandantschaft, ist für uns selbstverständlich. Berichtigungen der Unterlagen, sofern erforderlich, werden von uns ebenfalls vorgenommen.
Besonderen Wert legen wir auf die sorgfältige Ausarbeitung des Kaufvorvertrages, dessen Abschluss im portugiesischen Immobilienrecht vor der notariellen Beurkundung des endgültigen Kaufvertrages üblich ist. Der Vorvertrag verpflichtet die Parteien, den endgültigen Kaufvertrag abzuschließen und bietet die Möglichkeit, besondere individuelle Wünsche der Parteien rechtsverbindlich zu vereinbaren und Besonderheiten des speziellen Grundstücksgeschäfts zu berücksichtigen.
Sofern unsere Mandanten bei dem Abschluß des Vorvertrages oder des zu beurkundenden endgültigen Kaufvertrages persönlich nicht anwesend sein können, fertigen wir die erforderlichen Vertretungsvollmachten und führen das gesamte Grundstücksgeschäft einschließlich der Vertretung vor sämtlichen Behörden vor Ort durch.



